Mit dieser Richtlinie kann auf die aufgeführten URLs zugegriffen werden (als Ausnahmen von URLBlocklist). Informationen zum Format der Einträge in der Liste finden Sie in der Beschreibung der Richtlinie. Beispielsweise werden alle Anfragen blockiert, wenn Sie URLBlocklist auf * setzen. Sie können diese Richtlinie verwenden, um den Zugriff auf eine eingeschränkte Liste mit URLs zu erlauben. Mit ihr lassen sich bei Verwendung des unter https://www.chromium.org/administrators/url-blocklist-filter-format angegebenen Formats Ausnahmen für bestimmte Schemata, Subdomains anderer Domains, Ports oder bestimmte Pfade festlegen. Mit dem spezifischsten Filter wird festgelegt, ob eine URL blockiert oder zulässig ist. Die Richtlinie URLAllowlist hat Vorrang vor URLBlocklist. Diese Richtlinie ist auf 1.000 Einträge beschränkt.
Mit ihr lässt sich außerdem das automatische Aufrufen durch Browser externer Anwendungen aktivieren, die als Handler für die aufgeführten Protokolle registriert sind, z. B. „tel:" oder „ssh:".
Wenn die Richtlinie nicht konfiguriert ist, sind keine Ausnahmen zu URLBlocklist möglich.
Ab Version 92 von Google Chrome wird diese Richtlinie auch im monitorlosen Modus unterstützt.
Unter Microsoft® Windows® steht diese Funktion nur bei Instanzen zur Verfügung, die Teil einer Microsoft® Active Directory®-Domain sind, auf denen Windows 10 Pro läuft oder die über Chrome Browser Cloud Management verwaltet werden. Unter macOS steht diese Funktion nur bei Instanzen zur Verfügung, die über die Mobilgeräteverwaltung verwaltet werden oder per MCX mit einer Domain verbunden sind.
Beispielwert
example.com
https://ssl.server.com
hosting.com/good_path
https://server:8080/path
.exact.hostname.com
Registry Hive | HKEY_LOCAL_MACHINE or HKEY_CURRENT_USER |
Registry Path | Software\Policies\Google\Chrome\URLAllowlist |
Value Name | {number} |
Value Type | REG_SZ |
Default Value |