Die Richtlinie verhindert, dass für die aufgeführten Websites Warnungen zu nachgeahmten URLs angezeigt werden. Diese Warnungen werden normalerweise dann eingeblendet, wenn Google Chrome feststellt, dass sich eine Website als eine dem Nutzer bekannte Website ausgeben könnte.
Ist die Richtlinie aktiviert und für eine oder mehrere Domains konfiguriert, werden keine Warnungen zu nachgeahmten URLs angezeigt, wenn Nutzer Seiten auf der jeweiligen Domain aufrufen.
Wenn diese Richtlinie nicht konfiguriert oder auf eine leere Liste festgelegt ist, können jederzeit Warnungen zu nachgeahmten URLs erscheinen.
Ein Hostname kann bei vollständiger Host- oder beliebiger Domainübereinstimmung erlaubt sein. Beispiel: Für die URL „https://foo.beispiel.de/bar" werden Warnungen möglicherweise unterdrückt, wenn „foo.beispiel.de" oder „beispiel.de" zur Liste hinzugefügt wurden.
Beispielwert
foo.example.com
example.org
Registry Hive | HKEY_CURRENT_USER |
Registry Path | Software\Policies\Google\ChromeOS\LookalikeWarningAllowlistDomains |
Value Name | {number} |
Value Type | REG_SZ |
Default Value |