Mit dieser Richtlinie wird festgelegt, welcher Software-Stack zur Kommunikation mit dem DNS-Server verwendet wird: der DNS-Client des Betriebssystems oder der integrierte DNS-Client von Google Chrome. Sie beeinflusst nicht, welche DNS-Server verwendet werden. Wenn beispielsweise das Betriebssystem für die Verwendung eines Unternehmens-DNS-Servers konfiguriert ist, verwendet der integrierte DNS-Client genau diesen Server. Mit der Richtlinie wird auch nicht gesteuert, ob DoH (DNS over HTTPS) verwendet wird. Google Chrome nutzt immer den integrierten Resolver für DoH-Anfragen. Weitere Informationen zum Steuern von DoH finden Sie in der Richtlinie „DnsOverHttpsMode".
Wenn diese Richtlinie aktiviert ist, wird, falls verfügbar, der integrierte DNS-Client verwendet.
Wenn die Richtlinie deaktiviert ist, wird der integrierte DNS-Client nur bei Nutzung von DoH verwendet.
Wird die Richtlinie nicht konfiguriert, ist der integrierte DNS-Client unter macOS, Android – sofern weder ein privates DNS noch ein VPN aktiviert ist – und Google Chrome OS standardmäßig aktiviert.
Registry Hive | HKEY_CURRENT_USER |
Registry Path | Software\Policies\Google\ChromeOS |
Value Name | BuiltInDnsClientEnabled |
Value Type | REG_DWORD |
Enabled Value | 1 |
Disabled Value | 0 |