Zugriff auf aufgelistete URLs blockieren

Ist die Richtlinie konfiguriert, wird verhindert, dass Webseiten mit unzulässigen URLs geladen werden. Sie enthält eine Liste mit URL-Mustern unzulässiger URLs. Wird die Richtlinie nicht konfiguriert, werden keine URLs im Browser blockiert. Formatieren Sie das URL-Muster wie unter https://www.chromium.org/administrators/url-blocklist-filter-format angegeben. In URLAllowlist können bis zu 1.000 Ausnahmen definiert werden.

Ab Version 73 von Google Chrome können Sie „javascript://*"-URLs blockieren. Das betrifft jedoch nur JavaScript, das in die Adressleiste eingegeben wird, oder beispielsweise Bookmarklets. Die Richtlinie hat keine Auswirkungen auf In-Page-JavaScript-URLs mit dynamisch geladenen Daten. Wenn Sie beispielsweise „beispiel.de/abc" blockieren, kann „beispiel.de" trotzdem „beispiel.de/abc" über „XMLHTTPRequest" laden.

Ab Version 92 von Google Chrome wird diese Richtlinie auch im monitorlosen Modus unterstützt.

Hinweis: Wenn interne „chrome://*"-URLs blockiert werden, können unerwartete Fehler auftreten.

Beispielwert

example.com
https://ssl.server.com
hosting.com/bad_path
https://server:8080/path
.exact.hostname.com
file://*
custom_scheme:*
*

Unterstützt auf: Mindestens Windows 7 oder Windows Server 2008

Zugriff auf aufgelistete URLs blockieren

Registry HiveHKEY_LOCAL_MACHINE or HKEY_CURRENT_USER
Registry PathSoftware\Policies\Google\Chrome\URLBlocklist
Value Name{number}
Value TypeREG_SZ
Default Value

chrome.admx

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