Ist die Richtlinie konfiguriert, wird verhindert, dass Webseiten mit unzulässigen URLs geladen werden. Sie enthält eine Liste mit URL-Mustern unzulässiger URLs. Wird die Richtlinie nicht konfiguriert, werden keine URLs im Browser blockiert. Formatieren Sie das URL-Muster wie unter https://www.chromium.org/administrators/url-blocklist-filter-format angegeben. In URLAllowlist können bis zu 1.000 Ausnahmen definiert werden.
Ab Version 73 von Google Chrome können Sie „javascript://*"-URLs blockieren. Das betrifft jedoch nur JavaScript, das in die Adressleiste eingegeben wird, oder beispielsweise Bookmarklets. Die Richtlinie hat keine Auswirkungen auf In-Page-JavaScript-URLs mit dynamisch geladenen Daten. Wenn Sie beispielsweise „beispiel.de/abc" blockieren, kann „beispiel.de" trotzdem „beispiel.de/abc" über „XMLHTTPRequest" laden.
Ab Version 92 von Google Chrome wird diese Richtlinie auch im monitorlosen Modus unterstützt.
Hinweis: Wenn interne „chrome://*"-URLs blockiert werden, können unerwartete Fehler auftreten.
Beispielwert
example.com
https://ssl.server.com
hosting.com/bad_path
https://server:8080/path
.exact.hostname.com
file://*
custom_scheme:*
*
Registry Hive | HKEY_LOCAL_MACHINE or HKEY_CURRENT_USER |
Registry Path | Software\Policies\Google\Chrome\URLBlocklist |
Value Name | {number} |
Value Type | REG_SZ |
Default Value |