Warnungen zu nachgeahmten URLs auf Domains unterdrücken

Die Richtlinie verhindert, dass für die aufgeführten Websites Warnungen zu nachgeahmten URLs angezeigt werden. Diese Warnungen werden normalerweise dann eingeblendet, wenn Google Chrome feststellt, dass sich eine Website als eine dem Nutzer bekannte Website ausgeben könnte.

Ist die Richtlinie aktiviert und für eine oder mehrere Domains konfiguriert, werden keine Warnungen zu nachgeahmten URLs angezeigt, wenn Nutzer Seiten auf der jeweiligen Domain aufrufen.

Wenn diese Richtlinie nicht konfiguriert oder auf eine leere Liste festgelegt ist, können jederzeit Warnungen zu nachgeahmten URLs erscheinen.

Ein Hostname kann bei vollständiger Host- oder beliebiger Domainübereinstimmung erlaubt sein. Beispiel: Für die URL „https://foo.beispiel.de/bar" werden Warnungen möglicherweise unterdrückt, wenn „foo.beispiel.de" oder „beispiel.de" zur Liste hinzugefügt wurden.

Beispielwert

foo.example.com
example.org

Unterstützt auf: Mindestens Windows 7 oder Windows Server 2008

Warnungen zu nachgeahmten URLs auf Domains unterdrücken

Registry HiveHKEY_LOCAL_MACHINE or HKEY_CURRENT_USER
Registry PathSoftware\Policies\Google\Chrome\LookalikeWarningAllowlistDomains
Value Name{number}
Value TypeREG_SZ
Default Value

chrome.admx

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